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193_1954 AT

193. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über Änderungen und Ergänzungen des Grunderwerbsteuergesetzes und des Erbschaftsteuergesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 193. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über Änderungen und Ergänzungen des Grunderwerbsteuergesetzes und des Erbschaftsteuergesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Im Art. I Abs. 1 des Bundesgesetzes vom

27. Mai 1952 über Änderungen und Ergänzungen

des Grunderwerbsteuergesetzes und des Erbschaftsteuergesetzes,

BGBl. Nr. 108, hat es unter

Z. 5 zu lauten

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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