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192_2003 AT

192. Verordnung: Änderung der Verordnung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf einem Teilbereich der A 12 Inntalautobahn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 192. Verordnung: Änderung der Verordnung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf einem Teilbereich der A 12 Inntalautobahn

Auf Grund der §§ 10, 11 und 14 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2002, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der auf einem Teilbereich der A 12 Inntalautobahn

verkehrsbeschränkende Maßnahmen erlassen werden, BGBl. II Nr. 349/2002, in der Fassung der Kundmachung

BGBl. II Nr. 423/2002, wird wie folgt geändert

Im § 3 wird die Wortfolge „bis 31. März des Folgejahres“ durch die Wortfolge „bis 31. Mai des Folgejahres“

ersetzt.

Artikel II

Erteilte Ausnahmegenehmigungen gemäß § 14 Abs. 3 IG-L bleiben bis zum 31. Mai 2003 wirksam.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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