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192_1989 AT

192. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 192. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn — Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Die Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum

(Vollanschluß) wird im Bereich der Marktgemeinde

Unterpremstätten wie folgt bestimmt

Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung

der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem

Vollanschluß liegen zwischen km 4,85 und km 5,15

der bestehenden A 9 Pyhrn Autobahn und stellen

als Zu- bzw. Abfahrtsstraßen die Verbindung mit

L 397 Grabenfelder Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf dieser Zu- bzw.

Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der

Marktgemeinde Unterpremstätten aufliegenden

Planunterlagen (Plan Nr. A 9/46-1 a im Maßstab

1 :1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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