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192_1975 AT

192. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Pauschalierung der Vergütungen für zeitliche Mehrleistungen für Hochschullehrer, Vertragsassistenten sowie wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte an den Hochschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 192. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Pauschalierung der Vergütungen für zeitliche Mehrleistungen für Hochschullehrer, Vertragsassistenten sowie wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte an den Hochschulen

Auf Grund des § 16 in Verbindung mit dem § 15

Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54,

in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle,

BGBl. Nr. 214/1972, und dem § 22 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes

1948, BGBl. Nr. 86, in

der Fassung der 20. Vertragsbedienstetengesetz-

Novelle, BGBl. Nr. 215/1972, wird mit Zustimmung

des Bundeskanzlers und des Bundesministers

für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung vom 25. Mai 1973,

BGBl. Nr. 268, über die Pauschalierung der Vergütungen

für zeitliche Mehrleistungen für Hochschullehrer,

Vertragsassistenten sowie wissenschaftliche

und künstlerische Hilfskräfte an den

Hochschulen wird wie folgt geändert

Der § 2 hat zu lauten

„§ 2. Das Pauschale wird in einem Hundertsatz

des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen)

der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V

der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für

die nachstehend genannten Gruppen jeweils einheitlich

wie folgt festgelegt

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1975 in

Kraft.

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