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192_1962 AT

192. Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 192. Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten.

(Übersetzung.)

Wien, am 13. Feber 1962.

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß die

zuständigen tschechoslowakischen Stellen mit folgender

Vereinbarung einverstanden sind

„Auf Ersuchen einer Behörde des einen Vertragsstaates

hat die zuständige Behörde des anderen

Vertragsstaates gegen Ersatz sämtlicher

Kosten für die Ausfertigung, für die zu entrichtenden

Gebühren und für den Versand amtliche

Abschriften oder Auszüge aus Prüfungsprotokollen

oder Schulakten und Ausfertigungen

oder Gleichschriften von Schulzeugnissen, von

Hochschulzeugnissen sowie von Diplomen der

Universitäten und sonstigen Hochschulen zum

amtlichen Gebrauch auszustellen und zu übersenden.

In dem Ersuchen muß das öffentliche Interesse

hinreichend bezeichnet sein."

Sofern auch die zuständigen österreichischen

Stellen hiemit einverstanden sind, beehre ich

mich Ihnen vorzuschlagen, daß diese Note und

Ihre Antwortnote als Vereinbarung zwischen den

beiderseitigen Regierungen anzusehen sind.

Nehmen Sie bitte, sehr geehrter Herr Bundesminister,

die Versicherung meiner ausgezeichneten

Hochachtung entgegen.

Dr. Richard Ježek m. p.

Herrn

Dr. Bruno Kreisky,

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

Wien

DER BUNDESMINISTER

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl. 24.762-VR/62

Wien, am 13. Feber 1962.

Herr Gesandter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom

13. Feber 1962 zu bestätigen, welche folgenden

Wortlaut hat

„Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß die

zuständigen! tschechoslowakischen Stellen mit folgender

Vereinbarung einverstanden sind:,

Auf Ersuchen einer Behörde des einen Vertragsstaates

hat die zuständige Behörde des anderen

Vertragsstaates gegen Ersatz sämtlicher

Kosten für die Ausfertigung, für die zu entrichtenden

Gebühren und für den Versand amtliche

Abschriften oder Auszüge aus Prüfungsprotokollen

oder Schulakten und Ausfertigungen

oder Gleichschriften von Schulzeugnissen, von

Hochschulzeugnissen sowie von Diplomen der

Universitäten und sonstigen Hochschulen zum

amtlichen Gebrauch auszustellen und zu übersenden.

In dem Ersuchen muß das öffentliche Interesse

hinreichend bezeichnet sein.'

Sofern auch die zuständigen österreichischen

Stellen hiemit einverstanden sind, beehre ich

mich Ihnen vorzuschlagen, daß diese Note und

Ihre Antwortnote als Vereinbarung zwischen den

beiderseitigen Regierungen anzusehen sind."

Ich beehre mich Ihnen zur Kenntnis zu

bringen, daß die österreichische Bundesregierung

mit Vorstehendem einverstanden ist.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr

Gesandter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern.

Dr. Bruno Kreisky m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn

Richard Ježek,

a. o. Gesandter und bev. Minister

der Tschechoslowakischen Sozialistischen

Republik

Wien

Die vorstehende Vereinbarung ist am 13. Feber 1962 in Kraft getreten.

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