192. Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung.)
Wien, am 13. Feber 1962.
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß die
zuständigen tschechoslowakischen Stellen mit folgender
Vereinbarung einverstanden sind
„Auf Ersuchen einer Behörde des einen Vertragsstaates
hat die zuständige Behörde des anderen
Vertragsstaates gegen Ersatz sämtlicher
Kosten für die Ausfertigung, für die zu entrichtenden
Gebühren und für den Versand amtliche
Abschriften oder Auszüge aus Prüfungsprotokollen
oder Schulakten und Ausfertigungen
oder Gleichschriften von Schulzeugnissen, von
Hochschulzeugnissen sowie von Diplomen der
Universitäten und sonstigen Hochschulen zum
amtlichen Gebrauch auszustellen und zu übersenden.
In dem Ersuchen muß das öffentliche Interesse
hinreichend bezeichnet sein."
Sofern auch die zuständigen österreichischen
Stellen hiemit einverstanden sind, beehre ich
mich Ihnen vorzuschlagen, daß diese Note und
Ihre Antwortnote als Vereinbarung zwischen den
beiderseitigen Regierungen anzusehen sind.
Nehmen Sie bitte, sehr geehrter Herr Bundesminister,
die Versicherung meiner ausgezeichneten
Hochachtung entgegen.
Dr. Richard Ježek m. p.
Herrn
Dr. Bruno Kreisky,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
der Republik Österreich
Wien
DER BUNDESMINISTER
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Zl. 24.762-VR/62
Wien, am 13. Feber 1962.
Herr Gesandter!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom
13. Feber 1962 zu bestätigen, welche folgenden
Wortlaut hat
„Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß die
zuständigen! tschechoslowakischen Stellen mit folgender
Vereinbarung einverstanden sind:,
Auf Ersuchen einer Behörde des einen Vertragsstaates
hat die zuständige Behörde des anderen
Vertragsstaates gegen Ersatz sämtlicher
Kosten für die Ausfertigung, für die zu entrichtenden
Gebühren und für den Versand amtliche
Abschriften oder Auszüge aus Prüfungsprotokollen
oder Schulakten und Ausfertigungen
oder Gleichschriften von Schulzeugnissen, von
Hochschulzeugnissen sowie von Diplomen der
Universitäten und sonstigen Hochschulen zum
amtlichen Gebrauch auszustellen und zu übersenden.
In dem Ersuchen muß das öffentliche Interesse
hinreichend bezeichnet sein.'
Sofern auch die zuständigen österreichischen
Stellen hiemit einverstanden sind, beehre ich
mich Ihnen vorzuschlagen, daß diese Note und
Ihre Antwortnote als Vereinbarung zwischen den
beiderseitigen Regierungen anzusehen sind."
Ich beehre mich Ihnen zur Kenntnis zu
bringen, daß die österreichische Bundesregierung
mit Vorstehendem einverstanden ist.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr
Gesandter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten
Hochachtung zu erneuern.
Dr. Bruno Kreisky m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn
Richard Ježek,
a. o. Gesandter und bev. Minister
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik
Wien
Die vorstehende Vereinbarung ist am 13. Feber 1962 in Kraft getreten.