192_1960
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192. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Provinz Syrien der Vereinigten Arabischen Republik.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 192. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Provinz Syrien der Vereinigten Arabischen Republik.
1960_192_0 192. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Provinz Syrien der Vereinigten Arabischen Republik.
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Nach einer Mitteilung der Regierung des Vereinigten
Königreiches von Großbritannien und
Nordirland hat die Regierung der Vereinigten
Arabischen Republik die Ausdehnung des Geltungsbereiches
des Abkommens über deutsche
Auslandsschulden, BGBl. Nr. 203/1958, auf die
Provinz Syrien der Vereinigten Arabischen
Republik mit Wirkung vom 8. Juli 1960 gemäß
Artikel 37 Abs. 1 des erwähnten Abkommens
bekanntgegeben.