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192_1952 AT

192. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich schweizerischer Marken.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 192. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich schweizerischer Marken.

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Markenschutzgesetzes,

BGBl. Nr. 206/1947, in der Fassung der

Gewerbl. Rechtsschutz-Novelle 1951, BGBl.

Nr. 210, wird kundgemacht, daß in der Schweiz

der Schutz österreichischer Marken vom Schutz

in Österreich unabhängig ist. Bei der Anmeldung

einer schweizerischen Marke in Österreich ist

demnach ein Nachweis, daß sie in der Schweiz

registriert ist, nicht zu erbringen.

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