191_2001
AT
191. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Schwechat
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
BGBlPdf 191. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Schwechat
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2001 eine
weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Schwechat errichtet.
BGBlPdf 191. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
2001_191_3 191. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Jugoslawien
am 26. April 2001 erklärt, sich rückwirkend mit 27. April 1992 an das Übereinkommen über das auf
Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 387/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs
BGBl. Nr. 12/1994) gebunden zu erachten.