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191_2001 AT

191. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Schwechat

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 191. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Schwechat

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2001 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Schwechat errichtet.

BGBlPdf 191. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Jugoslawien

am 26. April 2001 erklärt, sich rückwirkend mit 27. April 1992 an das Übereinkommen über das auf

Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 387/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs

BGBl. Nr. 12/1994) gebunden zu erachten.

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