191_1993
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191. Verordnung: Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1993
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 191. Verordnung: Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1993
Gemäß § 64 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 7 190 000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1991/92 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt