Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191_1993 AT

191. Verordnung: Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1993

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 191. Verordnung: Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1993

Gemäß § 64 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 7 190 000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1991/92 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →