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191_1989 AT

191. Kundmachung: Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 191. Kundmachung: Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

Auf Grund des Art. 37 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 wird in der

Anlage die vom Bundesrat am 20. April 1989

beschlossene Änderung der Geschäftsordnung des

Bundesrates kundgemacht.

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