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191_1973 AT

191. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des Feuerschutzsteuergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 191. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des Feuerschutzsteuergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 15. März 1973, Zl. V 51/52-12,

die Z. 2 im § 6 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministeriums

für Finanzen vom 2. April 1948,

BGBl. Nr. 78, zur Durchführung des Feuerschutzsteuergesetzes,

als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

31. August 1973 in Kraft.

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