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191_1963 AT

191. Bundesgesetz: Taragesetznovelle 1963.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 191. Bundesgesetz: Taragesetznovelle 1963.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Taragesetz, BGBl. Nr. 130/1955, wird abgeändert

wie folgt

1. § 7 Abs. 4 letzter Satz hat zu lauten

„Der auf das Gewicht dieser Umschließung entfallende

Teil des Zolles ist vom Zollamt zu erstatten."

2. Im § 10 Abs. 3 lit. f wird die Ziffer „17"

durch die Ziffer „12" ersetzt.

3. § 10 Abs. 5 hat zu lauten

„Wird Wein in Leichtmetallfässern eingeführt,

so ist dem Reingewicht des Weines ein Ausgleichszuschlag

in Höhe von 3 v. H. vom Reingewicht

zuzurechnen."

4. Dem § 10 wird folgender neuer Absatz 6

angefügt

„Wird Wein in Kunststoffbehältnissen eingeführt,

so ist dem Reingewicht des Weines ein

Ausgleichszuschlag in Höhe von 6 v. H. vom

Reingewicht zuzurechnen."

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Handel

und Wiederaufbau betraut.

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