191_1960
AT
191. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen).
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 191. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen).
1960_191_0 191. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen).
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Nach einer Mitteilung der Französischen
Botschaft in Wien sind Guinea und Venezuela
dem Übereinkommen über die Gründung einer
Internationalen Organisation für das gesetzliche
Meßwesen (Eichwesen), BGBl. Nr. 171/1958, beigetreten.