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191_1960 AT

191. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 191. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen).

Nach einer Mitteilung der Französischen

Botschaft in Wien sind Guinea und Venezuela

dem Übereinkommen über die Gründung einer

Internationalen Organisation für das gesetzliche

Meßwesen (Eichwesen), BGBl. Nr. 171/1958, beigetreten.

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