Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191_1957 AT

191. Verordnung: Änderung der Durchführungsverordnung V zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 191. Verordnung: Änderung der Durchführungsverordnung V zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.

Auf Grund des § 57 Abs. 1 der Eisenbahn-

Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 213/1954, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 51/1956

und BGBl. Nr. 141/1957, wird verordnet

§ 1. Die Durchführungsverordnung V zur

EVO., BGBl. Nr. 219/1954, wird geändert wie

folgt

In den in den Beilagen A und B zu § 1 festgesetzten

Mustern der Frachtbriefe samt Beiblättern

tritt jeweils in der vom Absender auszufüllenden

Spalte

an die Stelle

des Wortes „Ladegew. (t)" das Wort „Tragfähigkeit

(t)".

§ 2. Frachtbriefe, die den Mustern der Beilagen

A und B zu § 1 der Durchführungsverordnung

V zur EVO. in der bisherigen Fassung

entsprechen, dürfen noch bis 31. Dezember 1958

aufgebraucht werden, jedoch ist bei ihrer Verwendung

das Wort „Ladegew." durch das Wort

„Tragfähigkeit" zu ersetzen.

§. 3. Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit

vom 10. August 1957 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →