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191_1948 AT

191. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Dänemark.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 191. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Dänemark.

Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947,

B.G.Bl. Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des

Markenschutz-Überleitungsgetetzes vom 9. Mai

1947, B.G.Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß

die Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des

Patent-UG. und des § 10, Abo. (1), des Marken-

UG. zugunsten der Staatsangehörigen des

Königreiches Dänemark verlängert sind.

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