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190_2001 AT

190. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Krems an der Donau

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 190. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Krems an der Donau

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002

eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Krems an der Donau errichtet.

BGBlPdf 190. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Jugoslawien

am 26. April 2001 erklärt, sich rückwirkend mit 27. April 1992 an das Übereinkommen über das auf die

Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des

Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 116/1998) gebunden zu erachten.

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