190_2001
AT
190. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Krems an der Donau
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
BGBlPdf 190. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Krems an der Donau
2001_190_2 190. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Krems an der Donau
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Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002
eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Krems an der Donau errichtet.
BGBlPdf 190. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
2001_190_3 190. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Jugoslawien
am 26. April 2001 erklärt, sich rückwirkend mit 27. April 1992 an das Übereinkommen über das auf die
Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des
Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 116/1998) gebunden zu erachten.