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190_1994 AT

190. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 190. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten

Auf Grund des § 74 a des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 16/1994 wird mit Zustimmung des Bundeskanzlers verordnet

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Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Justiz, BGBl. Nr. 537/1992, über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der 'Wachebeamten wird wie folgt geändert

Im § 1 wird der Prozentsatz „9,53" durch den Prozentsatz „11,11" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

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