190_1994
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190. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 190. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten
1994_190_0 190. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten
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Auf Grund des § 74 a des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 16/1994 wird mit Zustimmung des Bundeskanzlers verordnet
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Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Justiz, BGBl. Nr. 537/1992, über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der 'Wachebeamten wird wie folgt geändert
Im § 1 wird der Prozentsatz „9,53" durch den Prozentsatz „11,11" ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.