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190_1993 AT

190. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1992/93

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 190. Verordnung: Leistungsstipendien für das Studienjahr 1992/93

Gemäß § 58 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 14 390 000 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1991/92 erfolgten Studienabschlüsse

österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

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