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190_1974 AT

190. Beschluß Nr. 21/1973 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 190. Beschluß Nr. 21/1973 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DER BEILAGE 2 ZUM TEIL I

DES ANHANGS B DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Die zu Position 19.05 in Liste A (Beilage 2

zum Teil I des Anhangs B des Übereinkommens)

gehörige Fußnote hat zu lauten

„(1) Diese Bestimmung gilt nicht für Mais der

Type ,zea indurata' oder für Hartweizen."

2. Dieser Ratsbeschluß tritt am 1. Jänner 1974

in Kraft.

3. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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