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190_1960 AT

190. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 190. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen hat Peru die Konvention

über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,

BGBl. Nr. 91/1958, ratifiziert und ist

Venezuela dieser Konvention beigetreten.

Venezuela hat folgende Vorbehalte erklärt

„Bezüglich Artikel VI wird festgestellt, daß

keine Entscheidung eines internationalen Strafgerichtes,

vor dem Venezuela Partei ist, als gültig

anerkannt wird, wenn Venezuela nicht vorher

ausdrücklich die Zuständigkeit dieses internationalen

Gerichtes anerkannt hat.

Bezüglich Artikel VII wird festgestellt, daß das

in Venezuela geltende Recht die Auslieferung von

venezuelanischen Staatsangehörigen nicht gestattet.

Bezüglich Artikel IX wird erklärt, daß eine

Meinungsverschiedenheit dem Internationalen

Gerichtshof nur dann als rechtsgültig unterbreitet

angesehen wird, wenn dies mit Zustimmung

Venezuelas erfolgt, wozu in jedem einzelnen

Falle vorher ausdrücklich ein entsprechendes

Übereinkommen geschlossen werden muß."

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