190. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen hat Peru die Konvention
über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,
BGBl. Nr. 91/1958, ratifiziert und ist
Venezuela dieser Konvention beigetreten.
Venezuela hat folgende Vorbehalte erklärt
„Bezüglich Artikel VI wird festgestellt, daß
keine Entscheidung eines internationalen Strafgerichtes,
vor dem Venezuela Partei ist, als gültig
anerkannt wird, wenn Venezuela nicht vorher
ausdrücklich die Zuständigkeit dieses internationalen
Gerichtes anerkannt hat.
Bezüglich Artikel VII wird festgestellt, daß das
in Venezuela geltende Recht die Auslieferung von
venezuelanischen Staatsangehörigen nicht gestattet.
Bezüglich Artikel IX wird erklärt, daß eine
Meinungsverschiedenheit dem Internationalen
Gerichtshof nur dann als rechtsgültig unterbreitet
angesehen wird, wenn dies mit Zustimmung
Venezuelas erfolgt, wozu in jedem einzelnen
Falle vorher ausdrücklich ein entsprechendes
Übereinkommen geschlossen werden muß."