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190_1946 AT

190. Verordnung: Zuweisung der Gemeinden Deutsch-Wagram und Aderklaa zum Gerichtsbezirk Gänserndorf.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 190. Verordnung: Zuweisung der Gemeinden Deutsch-Wagram und Aderklaa zum Gerichtsbezirk Gänserndorf.

Auf Grund des § 80, Abs. (2), des Gesetzes

vom 20. Juli 1945, St. G. Bl. Nr. 94, über die

Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen

des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung

der Republik Österreich, Behörden-Überleitungsgesetz

(Behörden-ÜG.), wird angeordnet

Die Gemeinden Deutsch-Wagram und Aderklaa

werden aus dem Gerichtsbezirk Wolkersdorf ausgeschieden

und dem Gerichtsbezirk Gänserndorf

zugewiesen.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der

Kundmachung in Kraft.

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