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18_1980 AT

18. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind, samt Anlagen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 18. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind, samt Anlagen

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG wird verfassungsmäßig

genehmigt.

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,

und das Land Wien, vertreten durch den

Landeshauptmann, im folgenden Vertragsparteien

genannt, sind übereingekommen, gemäß

Art. 15 a B-VG die nachstehende Vereinbarung

zu schließen

Artikel I

Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen

abgestimmten Entwicklung der

Bundeshauptstadt und zur Sicherung von

Arbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien,

die nachstehend angeführten Vorhaben

im Sinne der Anlagen 1 bis 8 zu verwirklichen

1. Schienenverbundprojekt

2. Straßenbauten

2a. Verkehrsmaßmahmen im Zusammenhang

mit der Errichtung der UNO-City

3. Hochwasserschutzprojekt (Donauinsel)

4. Kasernenverlegungsprogramm

5. Kulturelle Aktivitäten

6. Förderung von Sporteinrichtungen

7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das

Projekt UNO-City

8. Neuverwendung von Objekten, die derzeit

der IAEA und UNIDO als provisorische

Amtssitze dienen.

Artikel II

Soweit zur Verwirklichung der in den Anlagen

1 bis 8 beabsichtigten Maßnahmen privatrechtliche

Verträge zwischen den Vertragsparteien

erforderlich sind, wird der Abschluß dieser

Verträge unverzüglich vorbereitet werden.

Artikel III

Diese Vereinbarung tritt nach Ablauf des

Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt

die Mitteilungen der beiden Vertragsparteien, daß

die nach der Bundesverfassung bzw. nach der

Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen

für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt

sind, vorliegen.

Artikel IV

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift

ausgefertigt. Die Urschrift wind beim Bundeskanzleramt

hinterlegt. Eine beglaubigte Abschrift

erhält das Land Wien.

Geschehen in Wien, am 9. Mai 1979

Für den Bund gemäß Beschluß

der Bundesregierung

Der Bundeskanzler

Kreisky eh.

Für das Land Wien

Der Landeshauptmann

Gratz eh.

Anlage 1

1. Schienenverbundprojekt

Zielsetzung

Zum Zwecke der Erreichung eines größeren

Verkehrsverbundes ist das Projekt einer durchgehenden

schienenmäßigen Verkehrsverbindung

zwischen Heiligenstadt und dem Flughafen

Wien-Schwechat (Ost-Westdurchmesser) sowie

zwischen Heiligenstadt und Siebenhirten (Nord-

Südtangente), mit der Möglichkeit einer Erweiterung

in das Umland durch den Bund und das

Land Wien einer gemeinsamen Lösung zuzuführen.

Durch dieses Projekt werden bestehende

Strecken der ÖBB mit der geplanten U 3 bzw.

mit der geplanten Nord-Südtangente (U 6) verknüpft.

Die Trasse der U-Bahnlinie 3, die von

Breitensee nach Erdberg führt, wird durch zwei

Umsteigebahnhöfe an neuzuschaffende Schnellbahnstrecken

angebunden: in Breitensee an die

Vorortelinie, die zweigleisig auszubauen und zu

elektrifizieren ist, in der Station Landstraße an

die auszubauende Schnellbahnverbindung zum

Flughafen Wien-Schwechat.

Die Umsteigebahnhöfe werden mit Rücksicht

auf die aus technischen Gründen gegebene Wahl

der Betriebsmittel — S-Bahngarnituren auf den

ÖBB-Strecken und U-Bahngarnituren auf der

U 3-Strecke — errichtet.

Gleichzeitig mit dem neuen Ost-Westdurchmesser

ist eine neue, leistungsfähige Nord-Südschienentangente

(U 6) zwischen Heiligenstadt

und Siebenhirten zu errichten. Hiefür wird die

Gürtelstrecke der Stadtbahn adaptiert und eine

unterirdische Verbindung zwischen der Stadtbahntrasse

im Bereich Gumpendorfer Straße und

der Linie 64 im Bereich Philadelphiabrücke

geschaffen.

Die beabsichtigte Trassenfestlegung ist aus der

angeschlossenen Stadtplanskizze zu ersehen.

Der Bund und die Stadt Wien streben eine

Regelung der finanziellen Fragen vor allem hinsichtlich

einer angemessenen Aufteilung der Betriebskosten

im Rahmen des Verkehrsverbundraumes

Ost an. Als Beitrag zur Lösung der

Nahverkehrsprobleme im Ballungsraum Ost ist

die Stadt Wien als Gebietskörperschaft bereit,

sich auch am Betriebsabgang für jene Verkehrsteilnehmer

zu beteiligen, die die Verkehrsleistung

nur im Land Wien in Anspruch nehmen.

Dies gilt sowohl für einen allgemeinen Verkehrsverbund

am Verbundraum Ost-Österreichs als

auch allein für den Schnellbahnverkehr des gegenständlichen

Schienenverbundprojektes.

Das Projekt dient auch dem Ziel, ein hohes

Beschäftigungsniveau aufrechtzuerhalten.

Maßnahmen

Auf Preisbasis 1981 wird dieses Vorhaben einschließlich

des Fahrparks Investitionen in der

Größenordnung von 27,4 Milliarden S erfordern,

wobei auf die U-Bahnstrecken 23,1 Milliarden S

und auf die beiden SB-Strecken insgesamt

4,3 Milliarden S entfallen.

Zu den Investitionen für die U-Bahnstrecken

verpflichten sich der Bund und das Land Wien,

einen Beitrag im Ausmaß von je 50% zu leisten.

Auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom

25. Mai 1976 erhält die Stadt Wien für Zwecke

des U-Bahnbaues derzeit einen Anteil von 25%

der für den Ausbau des Nahverkehrs zweckgebundenen

Kraftfahrzeugsteuer (1978: 318,4 Millionen

S). Ab Baubeginn der U 3 bzw. der Nord-

Südtangente (U 6) werden hievon zwei Drittel

zur Finanzierung des Bundesbeitrages zur U 3

bzw. U 6 herangezogen.

Der Bund und das Land Wien verpflichten

sich, die Investitionskosten für die Schnellbahn-

Strecken entsprechend dem Nahverkehrsmodell

gemäß Ministerratsbeschluß vom 25. Mai 1976

im Verhältnis 80 :20% zu leisten. Das Land

Wien wird den entsprechenden 20%-Anteil in

den Jahren 1979 bis 1981 leisten.

Die Beitragsleistungen verstehen sich jeweils auf

Grundlage der tatsächlichen Investitionskosten.

Aus technischen und anderen Gründen erforderliche

Änderungen in der Trassenfestlegung

setzen das vorherige Einvernehmen zwischen

dem Bund und dem Land Wien voraus.

Es ist zu prüfen, ob die Realisierung dieses

Vorhabens gegebenenfalls auch dessen Finanzierung

vorteilhafter im Wege einer Sondergesellschaft

unter Beteiligung der in Betracht kommenden

Gebietskörperschaften gelöst werden

kann.

Zu Anlage 1

Anlage 2

2. Straßenbauprojekte

Zielsetzung

Sicherung der Finanzierung von verkehrstechnisch

besonders dringlichen Bundesstraßenstücken,

die in den jährlichen Straßenbauprogrammen

des Bundes für das Gebiet des Landes

Wien kurzfristig nicht unterbringbar sind.

Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsniveaus.

Maßnahmen

Das Land Wien verpflichtet sich, bis zum Ausmaß

von 3 Milliarden S Sonderfinanzierungsverträge

abzuschließen. Hiezu bedarf es im Einzelfalle

einer gesonderten Vereinbarung zwischen

den Vertragspartnern.

2 a. Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang

mit der Errichtung

der UNO-City

Zielsetzung

Finanzierung von verkehrsmäßigen Infrastrukturmaßnahmen

im Zusammenhang mit der Errichtung

der UNO-City.

Maßnahmen

Bund und Land Wien leisten Beiträge zur Errichtung

der Flughafenschnellbahn im Rahmen

des Schienenverbundprojektes. Der Bund errichtet

und finanziert die A 22 (Donauufer Autobahn)

samt Anbindung an das IAKW-Gelände sowie

die A 4 (Ost Autobahn).

Bund und Land Wien stellen den vom Bund

zu tragenden Kostenanteil an der B 226 mit der

Floridsdorfer Brücke einvernehmlich als Pauschalbetrag

in der Höhe von 620 Millionen S fest. Im

Hinblick auf die vom Bund herzustellende Anbindung

der A 22 an das IAKW-Gelände erklärt

sich das Land Wien bereit, diesen Pauschalbetrag

auf 585 Millionen S zu reduzieren.

Bund und Land Wien stellen in diesem Zusammenhang

fest, daß die Stadt Wien damit allen

ihren Leistungsverpflichtungen aus dem sogenannten

„Schmitz-Slavik Abkommen" nachgekommen

ist.

Anlage 3

3. Hochwasserschutzprojekt

Zielsetzung

Finanzierung des umfassenden Hochwasserschutzprojektes

durch den Bau eines Entlastungsgerinnes

und Sicherung des Miteigentumsanteiles

und der Nutzungsmöglichkeit des 'Bundes an der

in diesem Zusammenhang entstehenden Donauinsel.

Maßnahmen

Der Bund verpflichtet sich, ab dem Jahre 1980

einen Pauschalbetrag in der Höhe von 1 Milliarde

S in zehn gleichen Jahresraten nach dem

Wasserbautenförderungsgesetz an das Land Wien

zu leisten.

Das Land Wien verpflichtet sich, dafür Sorge

zu tragen, für den Fall einer Umwidmung des

Gebietes der Donauinsel für höherwertige Nutzungszwecke

den Bund im Verhältnis seines

Miteigentumsanteiles zu beteiligen.

Anlage 4

4. Kasernenverlegungsprogramm

Zielsetzung

Verlegung von Kasernen aus dem Stadtbereich.

Maßnahmen

Der Bund bietet solche Kasernen, deren Verlagerung

durch das Kasernenverlegungsprogramm

vorgesehen wird, dem Land Wien zum Kauf an.

Anlage 5

5. Koordinierung und Verstärkung

der Aktivitäten im kulturellen

Bereich

Zielsetzung

Erreichung einer erhöhten Koordination und

Kooperation im kulturellen Bereich zwischen

Bund und Land Wien.

Maßnahmen

Schaffung eines ständigen Kontaktgremiums.

Dieses hat die optimale Nutzung bzw. Zweckwidmung

der Theatergebäude, die Möglichkeiten

zur Schaffung eines kulturellen Jugendzentrums

und der Förderung einer Revitalisierung des

Ronachergebäudes zu überprüfen.

Anlage 6

6. Förderung von Sporteinrichtungen

Zielsetzung

Gemeinsame Förderung durch den Bund und

das Land Wien von Privatinitiativen zur Errichtung

von Sportanlagen.

Maßnahmen

Insbesondere sollen Grundstücke zur Errichtung

von Sportanlagen zur Verfügung gestellt

werden.

Anlage 7

7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend

das Projekt UNO-City

Zielsetzung

Intensivierung der Arbeiten des vom Bund

und der Stadt Wien geschaffenen Kooperationsinstrumentes.

Maßnahmen

1. Internationale Schule

Bund und Stadt Wien werden für eine definitive

Unterbringung der bestehenden Internationalen

Schule sorgen, wobei ein Kostenteilungsschlüssel

65 (Bund) : 35 (Stadt Wien) gilt.

2. Internationaler Kindergarten

Die Stadt Wien gewährt Hilfestellung für die

notwendige Transferierung des bestehenden

IAEA-Kindergartens in UNO-City-Nähe.

3. a) Bürogebäude für diplomatische Missionen

bei IAEA und UNIDO.

b) Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen

für das Personal der UNO-City.

Die Stadt Wien wird für den erforderlichen

Baugrund in unmittelbarer Nähe

der UNO-City und einen Bauträger

sorgen, der diese Vorhaben auf rein

kommerzieller Basis raschest durchführt.

4. Massenverkehrsmittel zur UNO-City

Zur Entlastung des Individualverkehrs und im

Hinblick auf den hoch fehlenden U-Bahnanschluß

sollen die für das Personal der UNO-City

in Betracht kommenden Massenverkehrsmittel

nach Möglichkeit attraktiver gestaltet werden.

Die Realisierungsmöglichkeit wird von der Stadt

Wien geprüft.

Anlage 8

8. Neuverwendung von Objekten,

die derzeit der IAEA und UNIDO

als provisorische Amtssitze dienen

Zielsetzung

Bund und Stadt Wien werden dafür sorgen,

daß die derzeit noch der IAEA und der UNIDO

als provisorische Amtssitze dienenden Objekte

nach Übersiedlung in die UNO-City ohne Verzug

ihrer ursprünglichen oder geplanten neuen

Verwendung zugeführt werden.

Maßnahmen

a) Abtragung der errichteten Fertigteilbauten

der UNIDO an der Lastenstraße und Errichtung

der vor dem Justizministerium

geplanten Grünanlage; Weiterverwendung

der abgetragenen Fertigteilbauten für die

Gendarmerieschule Mödling und für das

Flüchtlingslager Traiskirchen.

b) Nutzung des schon seinerzeit als Hotel

errichteten UNIDO-Gebäudes an der

Lerchenfelder Straße als Studentenheim

(Akademikerhilfe).

c) Kündigung der für IAEA (Traungasse

Nr. 12) und UNRWA (Immowestgebäude)

angemieteten Objekte.

d) Zu prüfen ist die optimale Nutzung für

das freiwerdende Grand-Hotel (IAEA).

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. El mit Ablauf des 19. Dezember 1979 in Kraft.

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