18. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind, samt Anlagen
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG wird verfassungsmäßig
genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,
und das Land Wien, vertreten durch den
Landeshauptmann, im folgenden Vertragsparteien
genannt, sind übereingekommen, gemäß
Art. 15 a B-VG die nachstehende Vereinbarung
zu schließen
Artikel I
Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen
abgestimmten Entwicklung der
Bundeshauptstadt und zur Sicherung von
Arbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien,
die nachstehend angeführten Vorhaben
im Sinne der Anlagen 1 bis 8 zu verwirklichen
1. Schienenverbundprojekt
2. Straßenbauten
2a. Verkehrsmaßmahmen im Zusammenhang
mit der Errichtung der UNO-City
3. Hochwasserschutzprojekt (Donauinsel)
4. Kasernenverlegungsprogramm
5. Kulturelle Aktivitäten
6. Förderung von Sporteinrichtungen
7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das
Projekt UNO-City
8. Neuverwendung von Objekten, die derzeit
der IAEA und UNIDO als provisorische
Amtssitze dienen.
Artikel II
Soweit zur Verwirklichung der in den Anlagen
1 bis 8 beabsichtigten Maßnahmen privatrechtliche
Verträge zwischen den Vertragsparteien
erforderlich sind, wird der Abschluß dieser
Verträge unverzüglich vorbereitet werden.
Artikel III
Diese Vereinbarung tritt nach Ablauf des
Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt
die Mitteilungen der beiden Vertragsparteien, daß
die nach der Bundesverfassung bzw. nach der
Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen
für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt
sind, vorliegen.
Artikel IV
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift
ausgefertigt. Die Urschrift wind beim Bundeskanzleramt
hinterlegt. Eine beglaubigte Abschrift
erhält das Land Wien.
Geschehen in Wien, am 9. Mai 1979
Für den Bund gemäß Beschluß
der Bundesregierung
Der Bundeskanzler
Kreisky eh.
Für das Land Wien
Der Landeshauptmann
Gratz eh.
Anlage 1
1. Schienenverbundprojekt
Zielsetzung
Zum Zwecke der Erreichung eines größeren
Verkehrsverbundes ist das Projekt einer durchgehenden
schienenmäßigen Verkehrsverbindung
zwischen Heiligenstadt und dem Flughafen
Wien-Schwechat (Ost-Westdurchmesser) sowie
zwischen Heiligenstadt und Siebenhirten (Nord-
Südtangente), mit der Möglichkeit einer Erweiterung
in das Umland durch den Bund und das
Land Wien einer gemeinsamen Lösung zuzuführen.
Durch dieses Projekt werden bestehende
Strecken der ÖBB mit der geplanten U 3 bzw.
mit der geplanten Nord-Südtangente (U 6) verknüpft.
Die Trasse der U-Bahnlinie 3, die von
Breitensee nach Erdberg führt, wird durch zwei
Umsteigebahnhöfe an neuzuschaffende Schnellbahnstrecken
angebunden: in Breitensee an die
Vorortelinie, die zweigleisig auszubauen und zu
elektrifizieren ist, in der Station Landstraße an
die auszubauende Schnellbahnverbindung zum
Flughafen Wien-Schwechat.
Die Umsteigebahnhöfe werden mit Rücksicht
auf die aus technischen Gründen gegebene Wahl
der Betriebsmittel — S-Bahngarnituren auf den
ÖBB-Strecken und U-Bahngarnituren auf der
U 3-Strecke — errichtet.
Gleichzeitig mit dem neuen Ost-Westdurchmesser
ist eine neue, leistungsfähige Nord-Südschienentangente
(U 6) zwischen Heiligenstadt
und Siebenhirten zu errichten. Hiefür wird die
Gürtelstrecke der Stadtbahn adaptiert und eine
unterirdische Verbindung zwischen der Stadtbahntrasse
im Bereich Gumpendorfer Straße und
der Linie 64 im Bereich Philadelphiabrücke
geschaffen.
Die beabsichtigte Trassenfestlegung ist aus der
angeschlossenen Stadtplanskizze zu ersehen.
Der Bund und die Stadt Wien streben eine
Regelung der finanziellen Fragen vor allem hinsichtlich
einer angemessenen Aufteilung der Betriebskosten
im Rahmen des Verkehrsverbundraumes
Ost an. Als Beitrag zur Lösung der
Nahverkehrsprobleme im Ballungsraum Ost ist
die Stadt Wien als Gebietskörperschaft bereit,
sich auch am Betriebsabgang für jene Verkehrsteilnehmer
zu beteiligen, die die Verkehrsleistung
nur im Land Wien in Anspruch nehmen.
Dies gilt sowohl für einen allgemeinen Verkehrsverbund
am Verbundraum Ost-Österreichs als
auch allein für den Schnellbahnverkehr des gegenständlichen
Schienenverbundprojektes.
Das Projekt dient auch dem Ziel, ein hohes
Beschäftigungsniveau aufrechtzuerhalten.
Maßnahmen
Auf Preisbasis 1981 wird dieses Vorhaben einschließlich
des Fahrparks Investitionen in der
Größenordnung von 27,4 Milliarden S erfordern,
wobei auf die U-Bahnstrecken 23,1 Milliarden S
und auf die beiden SB-Strecken insgesamt
4,3 Milliarden S entfallen.
Zu den Investitionen für die U-Bahnstrecken
verpflichten sich der Bund und das Land Wien,
einen Beitrag im Ausmaß von je 50% zu leisten.
Auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom
25. Mai 1976 erhält die Stadt Wien für Zwecke
des U-Bahnbaues derzeit einen Anteil von 25%
der für den Ausbau des Nahverkehrs zweckgebundenen
Kraftfahrzeugsteuer (1978: 318,4 Millionen
S). Ab Baubeginn der U 3 bzw. der Nord-
Südtangente (U 6) werden hievon zwei Drittel
zur Finanzierung des Bundesbeitrages zur U 3
bzw. U 6 herangezogen.
Der Bund und das Land Wien verpflichten
sich, die Investitionskosten für die Schnellbahn-
Strecken entsprechend dem Nahverkehrsmodell
gemäß Ministerratsbeschluß vom 25. Mai 1976
im Verhältnis 80 :20% zu leisten. Das Land
Wien wird den entsprechenden 20%-Anteil in
den Jahren 1979 bis 1981 leisten.
Die Beitragsleistungen verstehen sich jeweils auf
Grundlage der tatsächlichen Investitionskosten.
Aus technischen und anderen Gründen erforderliche
Änderungen in der Trassenfestlegung
setzen das vorherige Einvernehmen zwischen
dem Bund und dem Land Wien voraus.
Es ist zu prüfen, ob die Realisierung dieses
Vorhabens gegebenenfalls auch dessen Finanzierung
vorteilhafter im Wege einer Sondergesellschaft
unter Beteiligung der in Betracht kommenden
Gebietskörperschaften gelöst werden
kann.
Zu Anlage 1
Anlage 2
2. Straßenbauprojekte
Zielsetzung
Sicherung der Finanzierung von verkehrstechnisch
besonders dringlichen Bundesstraßenstücken,
die in den jährlichen Straßenbauprogrammen
des Bundes für das Gebiet des Landes
Wien kurzfristig nicht unterbringbar sind.
Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsniveaus.
Maßnahmen
Das Land Wien verpflichtet sich, bis zum Ausmaß
von 3 Milliarden S Sonderfinanzierungsverträge
abzuschließen. Hiezu bedarf es im Einzelfalle
einer gesonderten Vereinbarung zwischen
den Vertragspartnern.
2 a. Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang
mit der Errichtung
der UNO-City
Zielsetzung
Finanzierung von verkehrsmäßigen Infrastrukturmaßnahmen
im Zusammenhang mit der Errichtung
der UNO-City.
Maßnahmen
Bund und Land Wien leisten Beiträge zur Errichtung
der Flughafenschnellbahn im Rahmen
des Schienenverbundprojektes. Der Bund errichtet
und finanziert die A 22 (Donauufer Autobahn)
samt Anbindung an das IAKW-Gelände sowie
die A 4 (Ost Autobahn).
Bund und Land Wien stellen den vom Bund
zu tragenden Kostenanteil an der B 226 mit der
Floridsdorfer Brücke einvernehmlich als Pauschalbetrag
in der Höhe von 620 Millionen S fest. Im
Hinblick auf die vom Bund herzustellende Anbindung
der A 22 an das IAKW-Gelände erklärt
sich das Land Wien bereit, diesen Pauschalbetrag
auf 585 Millionen S zu reduzieren.
Bund und Land Wien stellen in diesem Zusammenhang
fest, daß die Stadt Wien damit allen
ihren Leistungsverpflichtungen aus dem sogenannten
„Schmitz-Slavik Abkommen" nachgekommen
ist.
Anlage 3
3. Hochwasserschutzprojekt
Zielsetzung
Finanzierung des umfassenden Hochwasserschutzprojektes
durch den Bau eines Entlastungsgerinnes
und Sicherung des Miteigentumsanteiles
und der Nutzungsmöglichkeit des 'Bundes an der
in diesem Zusammenhang entstehenden Donauinsel.
Maßnahmen
Der Bund verpflichtet sich, ab dem Jahre 1980
einen Pauschalbetrag in der Höhe von 1 Milliarde
S in zehn gleichen Jahresraten nach dem
Wasserbautenförderungsgesetz an das Land Wien
zu leisten.
Das Land Wien verpflichtet sich, dafür Sorge
zu tragen, für den Fall einer Umwidmung des
Gebietes der Donauinsel für höherwertige Nutzungszwecke
den Bund im Verhältnis seines
Miteigentumsanteiles zu beteiligen.
Anlage 4
4. Kasernenverlegungsprogramm
Zielsetzung
Verlegung von Kasernen aus dem Stadtbereich.
Maßnahmen
Der Bund bietet solche Kasernen, deren Verlagerung
durch das Kasernenverlegungsprogramm
vorgesehen wird, dem Land Wien zum Kauf an.
Anlage 5
5. Koordinierung und Verstärkung
der Aktivitäten im kulturellen
Bereich
Zielsetzung
Erreichung einer erhöhten Koordination und
Kooperation im kulturellen Bereich zwischen
Bund und Land Wien.
Maßnahmen
Schaffung eines ständigen Kontaktgremiums.
Dieses hat die optimale Nutzung bzw. Zweckwidmung
der Theatergebäude, die Möglichkeiten
zur Schaffung eines kulturellen Jugendzentrums
und der Förderung einer Revitalisierung des
Ronachergebäudes zu überprüfen.
Anlage 6
6. Förderung von Sporteinrichtungen
Zielsetzung
Gemeinsame Förderung durch den Bund und
das Land Wien von Privatinitiativen zur Errichtung
von Sportanlagen.
Maßnahmen
Insbesondere sollen Grundstücke zur Errichtung
von Sportanlagen zur Verfügung gestellt
werden.
Anlage 7
7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend
das Projekt UNO-City
Zielsetzung
Intensivierung der Arbeiten des vom Bund
und der Stadt Wien geschaffenen Kooperationsinstrumentes.
Maßnahmen
1. Internationale Schule
Bund und Stadt Wien werden für eine definitive
Unterbringung der bestehenden Internationalen
Schule sorgen, wobei ein Kostenteilungsschlüssel
65 (Bund) : 35 (Stadt Wien) gilt.
2. Internationaler Kindergarten
Die Stadt Wien gewährt Hilfestellung für die
notwendige Transferierung des bestehenden
IAEA-Kindergartens in UNO-City-Nähe.
3. a) Bürogebäude für diplomatische Missionen
bei IAEA und UNIDO.
b) Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen
für das Personal der UNO-City.
Die Stadt Wien wird für den erforderlichen
Baugrund in unmittelbarer Nähe
der UNO-City und einen Bauträger
sorgen, der diese Vorhaben auf rein
kommerzieller Basis raschest durchführt.
4. Massenverkehrsmittel zur UNO-City
Zur Entlastung des Individualverkehrs und im
Hinblick auf den hoch fehlenden U-Bahnanschluß
sollen die für das Personal der UNO-City
in Betracht kommenden Massenverkehrsmittel
nach Möglichkeit attraktiver gestaltet werden.
Die Realisierungsmöglichkeit wird von der Stadt
Wien geprüft.
Anlage 8
8. Neuverwendung von Objekten,
die derzeit der IAEA und UNIDO
als provisorische Amtssitze dienen
Zielsetzung
Bund und Stadt Wien werden dafür sorgen,
daß die derzeit noch der IAEA und der UNIDO
als provisorische Amtssitze dienenden Objekte
nach Übersiedlung in die UNO-City ohne Verzug
ihrer ursprünglichen oder geplanten neuen
Verwendung zugeführt werden.
Maßnahmen
a) Abtragung der errichteten Fertigteilbauten
der UNIDO an der Lastenstraße und Errichtung
der vor dem Justizministerium
geplanten Grünanlage; Weiterverwendung
der abgetragenen Fertigteilbauten für die
Gendarmerieschule Mödling und für das
Flüchtlingslager Traiskirchen.
b) Nutzung des schon seinerzeit als Hotel
errichteten UNIDO-Gebäudes an der
Lerchenfelder Straße als Studentenheim
(Akademikerhilfe).
c) Kündigung der für IAEA (Traungasse
Nr. 12) und UNRWA (Immowestgebäude)
angemieteten Objekte.
d) Zu prüfen ist die optimale Nutzung für
das freiwerdende Grand-Hotel (IAEA).
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. El mit Ablauf des 19. Dezember 1979 in Kraft.