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18_1973 AT

18. Kundmachung: Regeneriersalz für Wasserenthärtungsanlagen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 18. Kundmachung: Regeneriersalz für Wasserenthärtungsanlagen

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

vom 13. Dezember 1972 (Gesetz vom

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird der Inlandverschleißpreis

für die aus den staatlichen Salinen

zum Verkauf gelangenden Salztabletten (Regeneriersalz

für Wasserenthärtungsanlagen) mit

S 1570'— je Tonne, unverpackt, frachtfrei Bestimmungsstation

nach dem Frachtsatz der

Wagenladungshauptklasse, die dieser Salzsorte

entspricht, festgesetzt.

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