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18_1972 AT

18. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Traun

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 18. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Traun

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung

vom 25. Juli 1871, RGBl Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird

mit Wirksamkeit vom 1. Juli; 1972 eine Notarsteile

mit dem Amtssitz in Traun errichtet.

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