18_1950
AT
18. Verordnung: Umrechnung von Entgelten in ausländischer Währung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 18. Verordnung: Umrechnung von Entgelten in ausländischer Währung.
Auf Grund des § 5, Abs. (1), des Umsatzsteuergesetzes
vom 16. Oktober 1934, Deutsches
R. G. Bl. I S. 942, wird verordnet
Entgelte in ausländischer Währung sind zur
Berechnung der Umsatzsteuer wie folgt auf Schilling
umzurechnen