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18_1947 AT

18. Bundesgesetz: Erste Chemikalienbewirtschaftungsgesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 18. Bundesgesetz: Erste Chemikalienbewirtschaftungsgesetznovelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. In § 10, Abs. (1), des Gesetzes vom

20. Juli 1945, über die Bewirtschaftung von

Chemikalien, technischen Ölen und Fetten,

Spezial(Lösungs)benzin und Paraffin sowie von

pharmazeutischen Produkten und Präparaten,

St. G. Bl. Nr. 96 (Chemikalienbewirtschaftungsgesetz)

werden die Worte „31. Dezember 1946"

durch die Worte „31. Dezember 1947" ersetzt.

§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember

1946 in Kraft. Mit seiner Vollziehung ist das

Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau

im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für soziale Verwaltung und den anderen

beteiligten Bundesministerien betraut.

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