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189_2002 AT

189. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 189. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande (einschließlich Niederländische

Antillen und Aruba) am 18. Juni 2002 ihre Annahmeurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen

über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 26/2001, letzte Kundmachung des

Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 110/2002) hinterlegt.

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