189_2002
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189. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 189. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
2002_189_3 189. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande (einschließlich Niederländische
Antillen und Aruba) am 18. Juni 2002 ihre Annahmeurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen
über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 26/2001, letzte Kundmachung des
Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 110/2002) hinterlegt.