189. Notenwechsel betreffend Derogation des Staatsvertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
Österreichische Botschaft
Zl. 462.00/1-A/90
Die Österreichische Botschaft in Warschau
entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
der Republik Polen ihre Empfehlungen
und beehrt sich, folgendes mitzuteilen
Nach österreichischer Ansicht wurde dem Staatsvertrag
zwischen der Republik Österreich und der
Republik Polen über den wechselseitigen rechtlichen
Verkehr vom 19. März 1924 Kundgemacht in BGBl. Nr. 226/1926, spätestens
durch den Vertrag zwischen der Republik Österreich
und der Volksrepublik Polen über die
wechselseitigen Beziehungen in bürgerlichen
Rechtssachen und über Urkundenwesen vom
25. Jänner 1973 Kundgemacht in BGBl. Nr. 79/1974, und die Verträge zwischen der
Republik Österreich und der Volksrepublik Polen
über die Rechtshilfe in Strafsachen Kundgemacht in BGBl. Nr. 145/1980 und die
Auslieferung Kundgemacht in BGBl. Nr. 146/1980 vom 27. Februar 1978, derogiert.
Der erwähnte Staatsvertrag vom 19. März 1924
ist somit außer Kraft getreten und nicht mehr
anwendbar.
Die Botschaft wäre dem Außenministerium der
Republik Polen für eine bestätigende Note dankbar.
Die Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem
Ministerium den Ausdruck ihrer Hochachtung zu
erneuern.
Warschau, den 12. Oktober 1990
L. S.
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
der Republik Polen
Diplomatisches Protokoll
Warschau
(Übersetzung)
DPT.III.213-26-87
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
entbietet der Österreichischen Botschaft seine
Empfehlungen und beehrt sich, bezugnehmend auf
ihre Note Zl. 462-00/1-A/90 vom 12. Oktober
1990 mitzuteilen, daß die polnische Seite die in der
Note ausgedrückte Ansicht teilt, der zufolge der
Vertrag zwischen der Republik Polen und der
Republik Österreich über gegenseitigen Rechtsverkehr,
unterzeichnet am 19. März 1924 in Wien,
außer Kraft trat und durch spätere diesbezügliche
Verträge zwischen Polen und Österreich abgelöst
wurde.
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
benutzt auch diese Gelegenheit dazu, der Österreichischen
Botschaft den Ausdruck seiner Hochachtung
zu erneuern.
Warschau, den 22. November 1990
L. S.
Österreichische Botschaft
Warschau