Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
189_1991 AT

189. Notenwechsel betreffend Derogation des Staatsvertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 189. Notenwechsel betreffend Derogation des Staatsvertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr

(Übersetzung)

Österreichische Botschaft

Zl. 462.00/1-A/90

Die Österreichische Botschaft in Warschau

entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

der Republik Polen ihre Empfehlungen

und beehrt sich, folgendes mitzuteilen

Nach österreichischer Ansicht wurde dem Staatsvertrag

zwischen der Republik Österreich und der

Republik Polen über den wechselseitigen rechtlichen

Verkehr vom 19. März 1924 Kundgemacht in BGBl. Nr. 226/1926, spätestens

durch den Vertrag zwischen der Republik Österreich

und der Volksrepublik Polen über die

wechselseitigen Beziehungen in bürgerlichen

Rechtssachen und über Urkundenwesen vom

25. Jänner 1973 Kundgemacht in BGBl. Nr. 79/1974, und die Verträge zwischen der

Republik Österreich und der Volksrepublik Polen

über die Rechtshilfe in Strafsachen Kundgemacht in BGBl. Nr. 145/1980 und die

Auslieferung Kundgemacht in BGBl. Nr. 146/1980 vom 27. Februar 1978, derogiert.

Der erwähnte Staatsvertrag vom 19. März 1924

ist somit außer Kraft getreten und nicht mehr

anwendbar.

Die Botschaft wäre dem Außenministerium der

Republik Polen für eine bestätigende Note dankbar.

Die Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem

Ministerium den Ausdruck ihrer Hochachtung zu

erneuern.

Warschau, den 12. Oktober 1990

L. S.

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

der Republik Polen

Diplomatisches Protokoll

Warschau

(Übersetzung)

DPT.III.213-26-87

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

entbietet der Österreichischen Botschaft seine

Empfehlungen und beehrt sich, bezugnehmend auf

ihre Note Zl. 462-00/1-A/90 vom 12. Oktober

1990 mitzuteilen, daß die polnische Seite die in der

Note ausgedrückte Ansicht teilt, der zufolge der

Vertrag zwischen der Republik Polen und der

Republik Österreich über gegenseitigen Rechtsverkehr,

unterzeichnet am 19. März 1924 in Wien,

außer Kraft trat und durch spätere diesbezügliche

Verträge zwischen Polen und Österreich abgelöst

wurde.

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

benutzt auch diese Gelegenheit dazu, der Österreichischen

Botschaft den Ausdruck seiner Hochachtung

zu erneuern.

Warschau, den 22. November 1990

L. S.

Österreichische Botschaft

Warschau

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →