189_1971
AT
189. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 2/1971 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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Gesetzestext (1 Artikel)
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(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 2/71
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES
Nr. 2/1971
(In der 11. gemeinsamen Sitzung am 1. April
1971 gefaßt)
ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU
ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 6/1971 Der Beschluß Nr. 6/1971 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl.
Nr. 188/1971 verlautbart ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Der Generalsekretär der Europäischien Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.