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189_1965 AT

189. Kundmachung: Staatliche Inlandverschleißpreise und Monopolabgabe für Salz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 189. Kundmachung: Staatliche Inlandverschleißpreise und Monopolabgabe für Salz

Artikel I

Für das aus den staatlichen Salinen zum Verkauf

gelangende Salz gelten ab 21. Juli 1965

folgende mit Zustimmung des Hauptausschusses

des Nationalrates vom 15. Juli 1965 (Gesetz vom

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) festgesetzte Inlandverschleißpreise

Artikel II

Bei der Einfuhr von Salz ist eine Monopolabgabe

zu entrichten, die für Feinstes Tafelsalz

3200 S, für sonstiges Speisesalz 1900 S, für Viehsalz

700 S und für anderes Salz 380 S je Tonne

Eigengewicht beträgt.

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