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189_1958 AT

189. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Pharmazeutischen Hilfskräfteverordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 189. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Pharmazeutischen Hilfskräfteverordnung.

Auf Grund des § 5 des Apothekengesetzes,

RGBl. Nr. 5/1907, und des § 3 des Bundesgesetzes,

BGBl. Nr. 127/1925, betreffend die

praktische Ausbildung der Magister der Pharmazie

und die hierüber abzulegende Prüfung für

den Apothekerberuf, wird die Pharmazeutische

Hilfskräfteverordnung vom 31. Jänner 1930,

BGBl. Nr. 40, in der Fassung der Verordnung,

BGBl. Nr. 263/1954, abgeändert wie folgt

§ 1 Abs. 3 ist zu streichen. Der Abs. 4 des

§ 1 erhält die Bezeichnung „(3)".

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