189_1958
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189. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Pharmazeutischen Hilfskräfteverordnung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 189. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Pharmazeutischen Hilfskräfteverordnung.
1958_189_0 189. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Pharmazeutischen Hilfskräfteverordnung.
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Auf Grund des § 5 des Apothekengesetzes,
RGBl. Nr. 5/1907, und des § 3 des Bundesgesetzes,
BGBl. Nr. 127/1925, betreffend die
praktische Ausbildung der Magister der Pharmazie
und die hierüber abzulegende Prüfung für
den Apothekerberuf, wird die Pharmazeutische
Hilfskräfteverordnung vom 31. Jänner 1930,
BGBl. Nr. 40, in der Fassung der Verordnung,
BGBl. Nr. 263/1954, abgeändert wie folgt
§ 1 Abs. 3 ist zu streichen. Der Abs. 4 des
§ 1 erhält die Bezeichnung „(3)".