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188_2001 AT

188. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 188. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2000, wird verordnet

Der Straßenteil der B 311 Pinzgauer Straße von km 10,335 bis km 15,250 wird, soweit er durch die

Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung, BGBl. Nr. 587/

1994 bestimmten – Abschnitt ,,Umfahrung Schwarzach'' für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als

Bundesstraße aufgelassen.

BGBlPdf 188. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M112 nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Gärungsessig (durch Gärung hergestellter Essig) und Essigsäure in Lebensmittelqualität (Essigessenz) mit Essigsäure in Konzentration bis 25%

Die Multilaterale Vereinbarung M112 nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von

Gärungsessig (durch Gärung hergestellter Essig) und Essigsäure in Lebensmittelqualität (Essigessenz) mit

Essigsäure in Konzentration bis 25% (BGBl. III Nr. 115/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs

BGBl. III Nr. 157/2001) wurde von der Slowakei am 21. Juni 2001 unterzeichnet.

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