Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
188_1978 AT

188. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 188. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64

des Verfassungsgerichtshofgesetzes, BGBl. Nr. 85/

1953, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

dem Bundeskanzler am 7. April 1978 zugestellten

Erkenntnis vom 26. Jänner 1978, G 39, 48,

49, 50, 52, 55, 57, 58, 61, 75, 76/77, im ersten

Halbsatz des § 339 Abs. 3 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) die Worte

„Neuerrichtung" und „oder Erweiterung sowie

Inbetriebnahme" als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November

1978 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →