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188_1969 AT

188. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 188. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen ist Italien mit Wirksamkeit

vom 1. Mai 1969 Vertragsstaat des Übereinkommens

über die Anerkennung und Vollstreckung

ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/

1961, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 463/1968) geworden.

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