188_1969
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188. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 188. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1969_188_0 188. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen ist Italien mit Wirksamkeit
vom 1. Mai 1969 Vertragsstaat des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/
1961, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 463/1968) geworden.