Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187_1989 AT

187. Kundmachung: Aufhebung des § 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 187. Kundmachung: Aufhebung des § 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 16. März 1989, G 218/88-24, dem Bundeskanzler

zugestellt am 4. April 1989, § 2 des Wählerevidenzgesetzes

1973, BGBl. Nr. 601, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 16. März

1990 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →