187_1975
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187. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen sowie das Zeichen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 187. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen sowie das Zeichen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe
1975_187_0 187. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen sowie das Zeichen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. c des
Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird
kundgemacht, daß die in Anlage 1 angeführten
Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen
und das in Anlage 2 abgebildete Zeichen
des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe von
der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz
ausgeschlossen sind.