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187_1968 AT

187. Verordnung: Vorzeitige Inkraftsetzung von in der Liste XXXII

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 187. Verordnung: Vorzeitige Inkraftsetzung von in der Liste XXXII — Österreich zum Genfer Protokoll (1967) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen enthaltenen Zollzugeständnissen, die für Entwicklungsländer von Interesse sind

Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes vom

5. Dezember 1967, BGBl. Nr. 398, über das

Wirksamwerden der in der Liste XXXII —

Österreich zum Genfer Protokoll (1967) zum Allgemeinen

Zoll- und Handelsabkommen enthaltenen

Zollzugeständnisse wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Finanzen,

dem Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft und dem Bundesministerium für

Auswärtige Angelegenheiten verordnet

§ 1. Die in der Anlage A enthaltenen Zollzugeständnisse

der Liste XXXII — Österreich

treten in vollem Umfang am 1. Juli 1968 in

Kraft.

§ 2. Die in der Anlage B enthaltenen Zollzugeständnisse

der Liste XXXII — Österreich

treten in vollem Umfang am 1. Jänner 1969 in

Kraft.

§ 3. Die gemäß § 1 des Bundesgesetzes vom

5. Dezember 1967, BGBl. Nr. 398, mit 1. Jänner

1968 erfolgte teilweise Inkraftsetzung der in der

Liste XXXII — Österreich zum Genfer Protokoll

(1967) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

enthaltenen Zollzugeständnisse wird

durch diese Verordnung nicht beeinträchtigt.

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