Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187_1947 AT

187. Bundesgesetz: Abänderung des Arbeitslosenfürsorgegesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 187. Bundesgesetz: Abänderung des Arbeitslosenfürsorgegesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. § 5, Abs. (2), des Bundesgesetzes vom

15. Mai 1946, B.G.Bl. Nr. 97, über vorläufige

Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitslosenfürsorge

(Arbeitslosenfürsorgegesetz), in der

Fassung des Bundesgesetzes vom 12. Dezember

1946, B.G.Bl. Nr. 14/1947, und des Bundesgesetzes

vom 18. Juni 1947, B.G.Bl. Nr. 153,

wird wie folgt geändert

„(2) Die Arbeitslosenunterstützung beträgt

wöchentlich

§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. August

1947 in Kraft. Mit der Vollziehung ist das

Bundesministerium für soziale Verwaltung im

Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →