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186_2001 AT

186. Verordnung: Änderung der Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1986

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 186. Verordnung: Änderung der Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1986

Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 11 Abs. 1 und Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzs 2000, BGBl.

Nr. 163/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1986, BGBl. Nr. 284, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 780/1995, wird wie folgt geändert

§ 17 lautet

„§ 17. Den Gemeinden ist vom Bund auf Antrag eine Abfindung für die ihnen bei der Mitwirkung an

den Erhebungen über Gäste sowie über Beherbergungsbetriebe entstehenden Kosten als Pauschalbetrag zu

gewähren. Die Höhe der Abfindung beträgt

1. für das Ausfüllen des Gemeindebogens und des Bestandsbogens für Gemeinden oder für das

Übermitteln der Gemeindesummen im automationsunterstützten Datenverkehr an die Bundesanstalt

Statistik Österreich für jeden Monat und jeden Stichtag (§ 14)

im Jahre 1998.................... ATS 49,20

im Jahre 1999.................... ATS 49,20

2. für jeden Betrieb des Gastgewerbes, der Gäste beherbergt für jeden Monat und jeden Stichtag

(§ 14)

im Jahre 1998.................... ATS 5,75

im Jahre 1999.................... ATS 5,75

3. für jeden sonstigen Beherbergungsbetrieb für jeden Monat und jeden Stichtag (§ 14)

im Jahre 1998.................... ATS 1,65

im Jahre 1999.................... ATS 1,65“

BGBlPdf 186. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M110 gemäß Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Natriumperborat-Monohydrat und Natriumcarbonat-Peroxyhydrat der UN-Nr. 1479 in loser Schüttung

Die Multilaterale Vereinbarung M110 gemäß Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von

Natriumperborat-Monohydrat und Natriumcarbonat-Peroxyhydrat der UN-Nr. 1479 in loser Schüttung

(BGBl. III Nr. 34/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 113/2001) wurde von

Belgien am 15. Juni 2001 unterzeichnet.

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