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186_1997 AT

186. Verordnung: Akkreditierungszeichenverordnung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 186. Verordnung: Akkreditierungszeichenverordnung – AkkZV

Auf Grund des § 4 des Akkreditierungsgesetzes (AkkG), BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet

§ 1. (1) Als Zeichen (Logos), die von akkreditierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen

im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnis geführt werden dürfen, werden die in der Anlage

abgebildeten Zeichen festgelegt. Es ist jeweils das sich aus der Anlage ergebende Zeichen (Logo) zu

führen, das der Art der Akkreditierung entspricht.

(2) Die Zeichen gemäß Abs. 1 dürfen in ihrem Aussehen nicht verändert werden, sie dürfen aber

farbig sowie vergrößert oder verkleinert abgebildet werden, doch darf dabei eine Mindestgröße von

15 × 15 mm nicht unterschritten werden.

§ 2. Das Recht der akkreditierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, im Rahmen der

Ausübung ihrer Befugnis das Bundeswappen zu führen, wird durch das Führen des Zeichens gemäß § 1

nicht berührt.

BGBlPdf 186. Anti-Doping Konvention; Neue Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden

Die Beobachtende Begleitgruppe hat auf ihrer achten Tagung gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. b der Anti-

Doping-Konvention (BGBl. Nr. 451/1991, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 9/1997) die neue Liste

der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1997 angenommen.

(Übersetzung)

Referenzliste der pharmakologischen Gruppen von Dopingmitteln und Dopingmethoden

I. VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN

A. Stimulantien

B. Narkotika

C. Anabole Substanzen

D. Diuretika

E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge

II. VERBOTENE METHODEN

A. Blutdoping

B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation

III. WIRKSTOFFGRUPPEN, ZUGELASSEN NUR MIT GEWISSEN EINSCHRÄNKUNGEN

A. Alkohol

B. Marihuana

C. Lokalanästhetika

D. Kortikosteroide

E. Beta-Blocker

I. VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN

Verbotene Wirkstoffe lassen sich in folgende Wirkstoffgruppen einteilen

A. Stimulantien

B. Narkotika

C. Anabole Substanzen

D. Diuretika

E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge

A. Stimulantien

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (A) zählen folgende Beispiele

Amineptin, Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Ephedrine, Fencamfamin, Koffein Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzentration im Urin 12 Mikrogramm/ml

übersteigt., Kokain,

Mesocarb, Pentylentetrazol, Pipradol, Salbutamol Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle

gemeldet werden muß., Salmeterol Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle

gemeldet werden muß., Terbutalin Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle

gemeldet werden muß. und verwandte

Wirkstoffe.

Anmerkung: Alle Imidazolpräparate sind bei örtlicher Anwendung zulässig, zum Beispiel Oxymetazolin.

Gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können mit Lokalanästhetika verabreicht werden. Örtlich

anzuwendende Präparate (zB Nasen-, Augenpräparate) von Phenylephrin sind zugelassen.

B. Narkotika

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (B) zählen folgende Beispiele

Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin und verwandte

Wirkstoffe.

Anmerkung: Codein, Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrocodein, Diphenoxylat, Äthylmorphin,

Pholcodin und Propoxyphen sind zugelassen.

C. Anabole Substanzen

Zur Gruppe der Anabolika gehören

1. anabole androgene Steroide (AAS) und

2. Beta-2 Agonisten.

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (C) zählen folgende Beispiele

1. Anabole androgene Steroide

Clostebol, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Fluoxymesteron, Metandienon, Metenolon, Nandrolon,

Oxandrolon, Stanozolol, Testosteron und verwandte Wirkstoffe.

2. Beta-2 Agonisten

Bei systematischer Verabreichung können Beta-2 Agonisten starke anabole Auswirkungen haben.

Clenbuterol, Fenoterol, Salbutamol, Salmeterol, Terbutalin und verwandte Wirkstoffe.

D. Diuretika

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (D) zählen folgende Beispiele

Acetazolamid, Bumetanid, Chlortalidon, Ethacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Mannitol Als intravenöse Injektion verboten.,

Mersalyl, Spironolacton, Triamteren und verwandte Wirkstoffe.

E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (E) zählen folgende Beispiele

1. Choriongonadotropin (HCG);

2. Kortikotropin (ACTH);

3. Wachstumshormon (HGH, Somatotropin) und sämtliche entsprechende Releasing Faktoren für

derartige Wirkstoffe;

4. Erythropoietin (EPO).

II. VERBOTENE METHODEN

Die folgenden Verfahren sind verboten

Blutdoping

Blutdoping ist die Verabreichung von Blut, roten Blutkörperchen und verwandten Blutprodukten an

einen Sportler. Diesem Verfahren kann eine Blutentnahme bei dem Sportler vorangegangen sein, der sein

Training in diesem Zustand der Blutinsuffizienz weiter betreibt.

Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation

Die pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation ist der Einsatz von Wirkstoffen und

Methoden, welche die Unversehrtheit und Gültigkeit von Urinproben, die bei Dopingkontrollen

herangezogen werden, ändern, zu ändern versuchen oder aller Voraussicht nach zu ändern imstande sind,

wozu ohne Einschränkung die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Änderung der Urinprobe, die

Hemmung der Nierenausscheidung, insbesondere durch Probenecid und verwandte Verbindungen, und

Änderungen von Testosteron- und Epitestosteronmessungen, wie durch die Zugabe von Epitestosteron-

oder den Einsatz von Bromantan zählen.

Es ist unerheblich, ob der Einsatz einer verbotenen Substanz oder Methode erfolgreich war oder nicht. Es

genügt, daß die besagte Substanz oder Methode verwendet wurde oder der Versuch dazu unternommen

wurde, damit das Vergehen als vollzogen angesehen wird.

III. WIRKSTOFFGRUPPEN, DIE NUR MIT BESTIMMTEN EINSCHRÄNKUNGEN ZUGELASSEN

SIND

A. Alkohol

In Übereinstimmung mit den internationalen Sportverbänden und den verantwortlichen Behörden können

Tests auf Äthanol durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu Sanktionen führen.

B. Marihuana

In Übereinstimmung mit den internationalen Sportverbänden und den verantwortlichen Behörden können

Tests auf Canabinoide (zB Marihuana, Haschisch) durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu

Sanktionen führen.

C. Lokalanästhetika

Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden Bedingungen zugelassen

a) daß Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain usw. verwendet werden, nicht jedoch Kokain.

Gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können in Verbindung mit Lokalanästhetika verwendet

werden;

b) es dürfen nur lokale bzw. intraartikuläre Injektionen verabreicht werden;

c) nur bei medizinisch gerechtfertigter Anwendung sind alle Details einschließlich der Diagnose,

Dosierung und Form der Verabreichung vor dem Wettkampf oder, im Falle der Verabreichung

während des Wettkampfes, umgehend der zuständigen medizinischen Stelle schriftlich bekanntzugeben.

D. Kortikosteroide

Die Verwendung von Kortikosteroiden ist unzulässig, außer

a) zur örtlichen Anwendung (Ohren, Haut und Augen), jedoch nicht rektal

b) in Form von Inhalationen

c) in Form von intraartikulären oder lokalen Injektionen

Jeder Teamarzt, der einem Wettkampfteilnehmer Kortikosteroide durch lokale oder intraartikuläre

Injektion oder durch Inhalation verabreichen möchte, muß der zuständigen medizinischen Stelle vor dem

Wettkampf schriftlich Mitteilung erstatten.

E. Beta-Blocker

Zu den Beta-Blockern zählen folgende Beispiele

Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Labetalol, Metroprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propranolol, Sotalol und

verwandte Wirkstoffe

In Übereinstimmung mit den Regeln der internationalen Sportverbände werden bei gewissen Sportarten

nach Ermessen der verantwortlichen Stellen Tests durchgeführt.

LISTE VON BEISPIELEN VERBOTENER WIRKSTOFFE

ACHTUNG: Es handelt sich nicht um eine erschöpfende Aufzählung der verbotenen Wirkstoffe. Viele

Wirkstoffe, die in dieser Liste nicht aufscheinen, sind unter der Bezeichnung „und verwandte Wirkstoffe“

verboten.

STIMULANTIEN

Amineptin, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Koffein, Cathin, Kokain,

Cropropamid, Crotethamid, Ephedrin, Etamivan, Etilamphetamin, Etilefrin, Fencamfamin, Fenetyllin,

Fenfluramin, Heptaminol, Methylendioxyamphetamin, Mefenorex, Mephentermin, Mesocarb,

Methamphetamin, Methoxphenamin, Methylephedrin, Methylphenidat, Nikethamid, Norfenfluramin,

Parahydroxyamphetamin, Pemolin, Pentylentetrazol, Phendimetrazin, Phentermin, Phenylpropanolamin,

Pholedrin, Pipadrol, Prolintan, Propylhexedrin, Pseudoephedrin, Salbutamol, Salmeterol, Strychnin,

Terbutalin.

NARKOTIKA

Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin.

ANABOLIKA

Boldenon, Clenbuterol, Clostebol, Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron, Dehydroepiandrosteron

(DHEA), Dihydrotestosteron, Drostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, Formebolon, Mesterolon,

Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methytestosteron, Miboleron, Nandrolon, Norethandrolon,

Oxandrolon, Oxymesteron, Oxymetholon, Salbutamol, Salmeterol, Stanozolol, Terbutalin,Testosterone,

Trenbolon.

DIURETIKA

Acetazolamid, Bendroflumethiazid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Ethracynsäure, Furosemid,

Hydrochlorothiazid, Idapamid, Mersalyl, Spironolacton, Triamteren.

VERSCHLEIERNDE WIRKSTOFFE

Bromantan, Epitestosteron, Probenecid.

PEPTIDHORMONE

ACTH, Erythropoietin (EPO), HCG, HGH

BETABLOCKER

Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Labetalol, Metoprolol, Nadodol,

Oxprenolol, Propranolol, Sotalol.

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