186. Verordnung: Akkreditierungszeichenverordnung
Gesetzestext (2 Artikel)
Auf Grund des § 4 des Akkreditierungsgesetzes (AkkG), BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet
§ 1. (1) Als Zeichen (Logos), die von akkreditierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnis geführt werden dürfen, werden die in der Anlage
abgebildeten Zeichen festgelegt. Es ist jeweils das sich aus der Anlage ergebende Zeichen (Logo) zu
führen, das der Art der Akkreditierung entspricht.
(2) Die Zeichen gemäß Abs. 1 dürfen in ihrem Aussehen nicht verändert werden, sie dürfen aber
farbig sowie vergrößert oder verkleinert abgebildet werden, doch darf dabei eine Mindestgröße von
15 × 15 mm nicht unterschritten werden.
§ 2. Das Recht der akkreditierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, im Rahmen der
Ausübung ihrer Befugnis das Bundeswappen zu führen, wird durch das Führen des Zeichens gemäß § 1
nicht berührt.
Die Beobachtende Begleitgruppe hat auf ihrer achten Tagung gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. b der Anti-
Doping-Konvention (BGBl. Nr. 451/1991, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 9/1997) die neue Liste
der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1997 angenommen.
(Übersetzung)
Referenzliste der pharmakologischen Gruppen von Dopingmitteln und Dopingmethoden
I. VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN
A. Stimulantien
B. Narkotika
C. Anabole Substanzen
D. Diuretika
E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge
II. VERBOTENE METHODEN
A. Blutdoping
B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation
III. WIRKSTOFFGRUPPEN, ZUGELASSEN NUR MIT GEWISSEN EINSCHRÄNKUNGEN
A. Alkohol
B. Marihuana
C. Lokalanästhetika
D. Kortikosteroide
E. Beta-Blocker
I. VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN
Verbotene Wirkstoffe lassen sich in folgende Wirkstoffgruppen einteilen
A. Stimulantien
B. Narkotika
C. Anabole Substanzen
D. Diuretika
E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge
A. Stimulantien
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (A) zählen folgende Beispiele
Amineptin, Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Ephedrine, Fencamfamin, Koffein Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzentration im Urin 12 Mikrogramm/ml
übersteigt., Kokain,
Mesocarb, Pentylentetrazol, Pipradol, Salbutamol Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle
gemeldet werden muß., Salmeterol Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle
gemeldet werden muß., Terbutalin Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle
gemeldet werden muß. und verwandte
Wirkstoffe.
Anmerkung: Alle Imidazolpräparate sind bei örtlicher Anwendung zulässig, zum Beispiel Oxymetazolin.
Gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können mit Lokalanästhetika verabreicht werden. Örtlich
anzuwendende Präparate (zB Nasen-, Augenpräparate) von Phenylephrin sind zugelassen.
B. Narkotika
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (B) zählen folgende Beispiele
Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin und verwandte
Wirkstoffe.
Anmerkung: Codein, Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrocodein, Diphenoxylat, Äthylmorphin,
Pholcodin und Propoxyphen sind zugelassen.
C. Anabole Substanzen
Zur Gruppe der Anabolika gehören
1. anabole androgene Steroide (AAS) und
2. Beta-2 Agonisten.
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (C) zählen folgende Beispiele
1. Anabole androgene Steroide
Clostebol, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Fluoxymesteron, Metandienon, Metenolon, Nandrolon,
Oxandrolon, Stanozolol, Testosteron und verwandte Wirkstoffe.
2. Beta-2 Agonisten
Bei systematischer Verabreichung können Beta-2 Agonisten starke anabole Auswirkungen haben.
Clenbuterol, Fenoterol, Salbutamol, Salmeterol, Terbutalin und verwandte Wirkstoffe.
D. Diuretika
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (D) zählen folgende Beispiele
Acetazolamid, Bumetanid, Chlortalidon, Ethacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Mannitol Als intravenöse Injektion verboten.,
Mersalyl, Spironolacton, Triamteren und verwandte Wirkstoffe.
E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (E) zählen folgende Beispiele
1. Choriongonadotropin (HCG);
2. Kortikotropin (ACTH);
3. Wachstumshormon (HGH, Somatotropin) und sämtliche entsprechende Releasing Faktoren für
derartige Wirkstoffe;
4. Erythropoietin (EPO).
II. VERBOTENE METHODEN
Die folgenden Verfahren sind verboten
Blutdoping
Blutdoping ist die Verabreichung von Blut, roten Blutkörperchen und verwandten Blutprodukten an
einen Sportler. Diesem Verfahren kann eine Blutentnahme bei dem Sportler vorangegangen sein, der sein
Training in diesem Zustand der Blutinsuffizienz weiter betreibt.
Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation
Die pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation ist der Einsatz von Wirkstoffen und
Methoden, welche die Unversehrtheit und Gültigkeit von Urinproben, die bei Dopingkontrollen
herangezogen werden, ändern, zu ändern versuchen oder aller Voraussicht nach zu ändern imstande sind,
wozu ohne Einschränkung die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Änderung der Urinprobe, die
Hemmung der Nierenausscheidung, insbesondere durch Probenecid und verwandte Verbindungen, und
Änderungen von Testosteron- und Epitestosteronmessungen, wie durch die Zugabe von Epitestosteron-
oder den Einsatz von Bromantan zählen.
Es ist unerheblich, ob der Einsatz einer verbotenen Substanz oder Methode erfolgreich war oder nicht. Es
genügt, daß die besagte Substanz oder Methode verwendet wurde oder der Versuch dazu unternommen
wurde, damit das Vergehen als vollzogen angesehen wird.
III. WIRKSTOFFGRUPPEN, DIE NUR MIT BESTIMMTEN EINSCHRÄNKUNGEN ZUGELASSEN
SIND
A. Alkohol
In Übereinstimmung mit den internationalen Sportverbänden und den verantwortlichen Behörden können
Tests auf Äthanol durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu Sanktionen führen.
B. Marihuana
In Übereinstimmung mit den internationalen Sportverbänden und den verantwortlichen Behörden können
Tests auf Canabinoide (zB Marihuana, Haschisch) durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu
Sanktionen führen.
C. Lokalanästhetika
Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden Bedingungen zugelassen
a) daß Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain usw. verwendet werden, nicht jedoch Kokain.
Gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können in Verbindung mit Lokalanästhetika verwendet
werden;
b) es dürfen nur lokale bzw. intraartikuläre Injektionen verabreicht werden;
c) nur bei medizinisch gerechtfertigter Anwendung sind alle Details einschließlich der Diagnose,
Dosierung und Form der Verabreichung vor dem Wettkampf oder, im Falle der Verabreichung
während des Wettkampfes, umgehend der zuständigen medizinischen Stelle schriftlich bekanntzugeben.
D. Kortikosteroide
Die Verwendung von Kortikosteroiden ist unzulässig, außer
a) zur örtlichen Anwendung (Ohren, Haut und Augen), jedoch nicht rektal
b) in Form von Inhalationen
c) in Form von intraartikulären oder lokalen Injektionen
Jeder Teamarzt, der einem Wettkampfteilnehmer Kortikosteroide durch lokale oder intraartikuläre
Injektion oder durch Inhalation verabreichen möchte, muß der zuständigen medizinischen Stelle vor dem
Wettkampf schriftlich Mitteilung erstatten.
E. Beta-Blocker
Zu den Beta-Blockern zählen folgende Beispiele
Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Labetalol, Metroprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propranolol, Sotalol und
verwandte Wirkstoffe
In Übereinstimmung mit den Regeln der internationalen Sportverbände werden bei gewissen Sportarten
nach Ermessen der verantwortlichen Stellen Tests durchgeführt.
LISTE VON BEISPIELEN VERBOTENER WIRKSTOFFE
ACHTUNG: Es handelt sich nicht um eine erschöpfende Aufzählung der verbotenen Wirkstoffe. Viele
Wirkstoffe, die in dieser Liste nicht aufscheinen, sind unter der Bezeichnung „und verwandte Wirkstoffe“
verboten.
STIMULANTIEN
Amineptin, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Koffein, Cathin, Kokain,
Cropropamid, Crotethamid, Ephedrin, Etamivan, Etilamphetamin, Etilefrin, Fencamfamin, Fenetyllin,
Fenfluramin, Heptaminol, Methylendioxyamphetamin, Mefenorex, Mephentermin, Mesocarb,
Methamphetamin, Methoxphenamin, Methylephedrin, Methylphenidat, Nikethamid, Norfenfluramin,
Parahydroxyamphetamin, Pemolin, Pentylentetrazol, Phendimetrazin, Phentermin, Phenylpropanolamin,
Pholedrin, Pipadrol, Prolintan, Propylhexedrin, Pseudoephedrin, Salbutamol, Salmeterol, Strychnin,
Terbutalin.
NARKOTIKA
Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin.
ANABOLIKA
Boldenon, Clenbuterol, Clostebol, Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron, Dehydroepiandrosteron
(DHEA), Dihydrotestosteron, Drostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, Formebolon, Mesterolon,
Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methytestosteron, Miboleron, Nandrolon, Norethandrolon,
Oxandrolon, Oxymesteron, Oxymetholon, Salbutamol, Salmeterol, Stanozolol, Terbutalin,Testosterone,
Trenbolon.
DIURETIKA
Acetazolamid, Bendroflumethiazid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Ethracynsäure, Furosemid,
Hydrochlorothiazid, Idapamid, Mersalyl, Spironolacton, Triamteren.
VERSCHLEIERNDE WIRKSTOFFE
Bromantan, Epitestosteron, Probenecid.
PEPTIDHORMONE
ACTH, Erythropoietin (EPO), HCG, HGH
BETABLOCKER
Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Labetalol, Metoprolol, Nadodol,
Oxprenolol, Propranolol, Sotalol.