186_1976
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186. Kundmachung: Bezeichnung und Emblem des Internationalen Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 186. Kundmachung: Bezeichnung und Emblem des Internationalen Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF)
1976_186_0 186. Kundmachung: Bezeichnung und Emblem des Internationalen Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF)
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. c des
Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird
kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte
Bezeichnung und das Emblem des Internationalen
Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen
(UNICEF) von der Registrierung nach dem
Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.