Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
186_1974 AT

186. Verordnung: Nach dem Studienförderungsgesetz zu verwendende Formblätter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 186. Verordnung: Nach dem Studienförderungsgesetz zu verwendende Formblätter

§ 1. Auf Grund der Bestimmungen der §§ 13

Abs. 4 und 26 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 330/1971, 286/1972, 335/1973

und 182/1974 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

Für Anträge und Nachweise nach dem Studienförderungsgesetz

sind nachstehende Formblätter

zu verwenden

a) Für den Antrag auf Gewährung einer

Studienbeihilfe die Formulare nach dem

Muster der Anlagen 1 und 3;

b) für den Antrag auf Erhöhung der Studienbeihilfe

im Sommersemester 1974 gemäß

Art. II Abs. 1 des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 182/1974 das Formular nach

dem Muster der Anlage 2;

c) für den Antrag um Gewährung eines Begabtenstipendiums

das Formular nach dem

Muster der Anlage 4;

d) für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit

Formulare nach dem Muster der Anlagen

5 und 6.

§ 2. Die Verordnung des Bundesministers für

Wissenschaft und Forschung und des Bundesministers

für Unterricht und Kunst vom 17. September

1971, BGBl. Nr. 392, tritt außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →