186. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses des Bundesministeriums für Unterricht, betreffend das Verfahren bei Einspruch gegen eine Zeugnisnote, durch den Verfassungsgerichtshof
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 wird
kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 14. März 1969, V 81/68, den Erlaß des
Bundesministeriums für Unterricht vom 5. Oktober
1951, Zl. 47.545-IV/16/51, betreffend das
Verfahren bei Einspruch gegen eine Zeugnisnote,
als gesetzwidrig aufgehoben.
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187. Kundmachung des Bundesministers
für soziale Verwaltung vom 30. Mai 1969
über die Ermittlung der Richtzahl für das
Kalenderjahr 1970
Gemäß § 108 a Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,
BGBl. Nr. 189/1955, in
der Fassung des Pensionsanpassungsgesetzes,
BGBl. Nr. 96/1965, wird kundgemacht
Die auf Grund des § 108 a des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes ermittelte Richtzahl
für das Kalenderjahr 1970 beträgt 1,054.