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186_1969 AT

186. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses des Bundesministeriums für Unterricht, betreffend das Verfahren bei Einspruch gegen eine Zeugnisnote, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 186. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses des Bundesministeriums für Unterricht, betreffend das Verfahren bei Einspruch gegen eine Zeugnisnote, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 wird

kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 14. März 1969, V 81/68, den Erlaß des

Bundesministeriums für Unterricht vom 5. Oktober

1951, Zl. 47.545-IV/16/51, betreffend das

Verfahren bei Einspruch gegen eine Zeugnisnote,

als gesetzwidrig aufgehoben.

Piffl

187. Kundmachung des Bundesministers

für soziale Verwaltung vom 30. Mai 1969

über die Ermittlung der Richtzahl für das

Kalenderjahr 1970

Gemäß § 108 a Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,

BGBl. Nr. 189/1955, in

der Fassung des Pensionsanpassungsgesetzes,

BGBl. Nr. 96/1965, wird kundgemacht

Die auf Grund des § 108 a des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes ermittelte Richtzahl

für das Kalenderjahr 1970 beträgt 1,054.

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