Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
186_1961 AT

186. Bundesgesetz: Abänderung des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 186. Bundesgesetz: Abänderung des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz,

BGBl. Nr. 64/1955, wird wie folgt abgeändert

1. § 2 Abs. 2 und § 5 werden aufgehoben.

2. Im § 2 hat die Absatzbezeichnung „(1)" zu

entfallen, der bisherige § 6 erhält die Bezeichnung

„§ 5".

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →