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186_1959 AT

186. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der zur gemeinsamen Geschäftsführung vereinigten Gemeinden Markt Allhau und Buchschachen, Bezirk Oberwart, Burgenland.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 186. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der zur gemeinsamen Geschäftsführung vereinigten Gemeinden Markt Allhau und Buchschachen, Bezirk Oberwart, Burgenland.

Auf Grund des § 1 a Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz

1937, BGBl. Nr. 94, in

der Fassung des § 487 Abs. 1 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

wird auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden

und nach Anhörung der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. August 1959 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der zur

gemeinsamen Geschäftsführung vereinigten Gemeinden

Markt Allhau und Buchschachern,

Bezirk Oberwart, Burgenland, auf

die das Gesetz vom 4. Dezember 1926, LGBl. für

das Burgenland Nr. 96, betreffend die Rechtsverhältnisse

der Gemeindebeamten des Verwaltungsdienstes,

Anwendung findet, in die Krankenversicherung

der Bundesangestellten bei der

Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten

einbezogen.

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