186. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der zur gemeinsamen Geschäftsführung vereinigten Gemeinden Markt Allhau und Buchschachen, Bezirk Oberwart, Burgenland.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1 a Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz
1937, BGBl. Nr. 94, in
der Fassung des § 487 Abs. 1 des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,
wird auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden
und nach Anhörung der Krankenversicherungsanstalt
der Bundesangestellten verordnet
Mit Wirksamkeit vom 1. August 1959 werden
die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der zur
gemeinsamen Geschäftsführung vereinigten Gemeinden
Markt Allhau und Buchschachern,
Bezirk Oberwart, Burgenland, auf
die das Gesetz vom 4. Dezember 1926, LGBl. für
das Burgenland Nr. 96, betreffend die Rechtsverhältnisse
der Gemeindebeamten des Verwaltungsdienstes,
Anwendung findet, in die Krankenversicherung
der Bundesangestellten bei der
Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten
einbezogen.