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186_1958 AT

186. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Steiermark.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 186. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Steiermark.

Auf Grund des § 1 a Bundesangestellten-

Krankenversicherungsgesetz 1937, BGBl. Nr. 94,

in der Fassung des § 487 Abs. 1 Allgemeines

Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955,

wird auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden

und nach Anhörung der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. September 1958

werden die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der

Gemeinden Allersdorf und Pusterwald,

beide Bezirk Judenburg, der Ortsgemeinden

Pichl bei Aussee und Wörschach, beide

Bezirk Liezen, und der Marktgemeinde Pischelsdorf,

Bezirk Weiz, auf die das Gemeindebedienstetengesetz

1957 vom 4. Feber

1957, LGBl. für das Land Steiermark Nr. 34,

in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet,

in die Krankenversicherung der Bundesangestellten

bei der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten einbezogen.

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