186_1954
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186. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 186. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1954_186_0 186. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
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Nach einer Mitteilung der britischen Regierung
haben bis 12. Mai 1954 folgende weitere
Staaten die Verfassung der Organisation der
Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft
und Kultur (UNESCO), BGBl. Nr. 49/1949,
angenommen
Chile, Libyen, Nepal, Nicaragua, Spanien,
Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die
Weißrussische. Sozialistische Sowjetrepublik.