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186_1951 AT

186. Verordnung: Abänderung der Postgebührenordnung 1951.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 186. Verordnung: Abänderung der Postgebührenordnung 1951.

Auf Grund des § 23 des Postgesetzes (Ah. Patent

vom 5. November 1837, PGS. Nr. 47 aus

1838) und der Ermächtigung des Hauptausschusses

des Nationalrates vom 12. Juli 1951

(Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180)

wird verordnet

Die Postgebührenordnung 1951, BGBl.

Nr. 171/1951, wird abgeändert wie folgt

Im § 2 Z. 17 treten an die Stelle der Beträge

„270" und „6" die Beträge „210" und „4".

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