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186_1947 AT

186. Bundesgesetz: II. Kleinrentnergesetznovelle 1947.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 186. Bundesgesetz: II. Kleinrentnergesetznovelle 1947.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die mit dem Bundesgesetz vom 25. Juli

1946, B.G.Bl. Nr. 153 (Kleinrentnergesetznovelle

1946), eingeführten und mit dem Bundesgesetz

vom 26. Februar 1947, B. G. Bl.

Nr. 68 (Kleinrentnergesetznovelle 1947), auf

100 vom Hundert der bisher bezogenen Unterstützungen

nach dem Kleinrentnergesetz erhöhten

Beihilfen werden ab 1. August 1947 auf

170 vom Hundert erhöht.

§ 2. Die Beihilfen werden auch Personen gewährt,

denen erst nach dem 1. August 1947

eine Kleinrentnerunterstützung zuerkannt wurde

oder in Zukunft zuerkannt werden wird.

§ 3. Die aus der Erhöhung der Beihilfen erwachsenden

Kosten trägt der Bund.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung

im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für Finanzen betraut.

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