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185_2001 AT

185. Verordnung: Verbot der Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Erdäpfeln mit Ursprung in Ägypten

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 185. Verordnung: Verbot der Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Erdäpfeln mit Ursprung in Ägypten

Auf Grund des § 40 Abs. 4 und 7 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 139/2000, wird verordnet

§ 1. Die Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Erdäpfeln mit Ursprung in Ägypten wird zur

Verhinderung der Ausbreitung von Ralstonia solanacearum verboten.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2001 außer Kraft.

BGBlPdf 185. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M107 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung

Die Multilaterale Vereinbarung M107 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung

von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen

Abfällen und Restmengen in loser Schüttung (BGBl. III Nr. 33/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs

BGBl. III Nr. 156/2001) wurde von der Slowakei am 20. Juni 2001 unterzeichnet.

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